Bootshaus Kantonshaab Bäch
Am 24. Januar 1961 stellt der Verkehrsverein Höfe an den Regierungsrat des Kantons Schwyz das Gesuch anstelle des Flugzeughangars Schröder eine Bootshütte zu errichten. Der projektierte Bau grenzt im Osten und Süden unmittelbar an die Liegenschaft Kat. Nr. 49 des Josef Müller in Bäch. Der Unterzeichnete, Josef Müller-Deuber, Susthof, Bäch räumt hiermit dem Verkehrsverein Höfe ein vorläufig auf die Dauer von 15 Jahren beschränktes Näherbaurecht bis auf die Grenze seiner Liegenschaft ein.
Am 2. März 1961 erteilt der Regierungsrat die Bewilligung für die Erstellung einer Bootsunterkunft in der Kantonshabe in Bäch. Die Bewilligung wird auf die Dauer von 15 Jahren erteilt und kann nach Ablauf dieser Frist erneuert werden. Für die Benützung der Habe durch das Bootshaus hat der Verkehrsverein Höfe eine jährliche Gebühr zu entrichten. Seit dieser Zeit konnte jeweils eine Konzession für die Benützung von kantonalem Strandboden erwirkt werden. Derzeit läuft die Konzession bis am 31. Dezember 2051.
Das Bootshaus grenzt im Süden und Osten an die Liegenschaft Kat. Nr. 2015 (früher Kat. 49). Die Besitzer dieses Grundstück haben mittels Dienstbarkeitsvertrag seit dem Jahr 1961 jeweils das Grenz- und Überbaurecht gewährt. Diese Dienstbarkeit läuft derzeit noch bis 6. März 2025 und konnte wiederum um 30 Jahre verlängert werden bis 6. März 2055.